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   BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18   

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https://dejure.org/2019,38873
BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18 (https://dejure.org/2019,38873)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2019 - 3 StR 580/18 (https://dejure.org/2019,38873)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 3 StR 580/18 (https://dejure.org/2019,38873)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 341 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 4 Satz 1, 3 StPO, § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a; StGB § 27
    Revision gegen eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1992 - 1 StR 631/91

    Widerspruch zwischen der Urteilsformel und den Urteilsgründen - Von Erwägungen

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18
    Es liegt keine Fallgestaltung vor, bei der ohne weiteres deutlich wird, dass der Tatrichter seine Ausführungen zur Strafzumessung in Wirklichkeit nicht auf die in den Urteilsgründen, sondern auf die in der Urteilsformel bezeichnete Strafe bezogen hat und diese Strafe trotz der anders lautenden Urteilsgründe dem Beratungsergebnis entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1992 - 1 StR 631/91, vom 12. November 1991 - 4 StR 474/91 und 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06).

    Enthalten die Urteilsgründe - wie hier - für sich genommen rechtlich einwandfreie Strafzumessungserwägungen, kann ein die Strafhöhe betreffender Widerspruch zwischen der Urteilsformel und den Urteilsgründen in der Regel nicht als offenkundiges Fassungsversehen aufgefasst werden, das einer nachträglichen Berichtigung zugänglich wäre (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 1 StR 631/91).

  • BGH, 26.01.2007 - 2 StR 582/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung,

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18
    Es liegt keine Fallgestaltung vor, bei der ohne weiteres deutlich wird, dass der Tatrichter seine Ausführungen zur Strafzumessung in Wirklichkeit nicht auf die in den Urteilsgründen, sondern auf die in der Urteilsformel bezeichnete Strafe bezogen hat und diese Strafe trotz der anders lautenden Urteilsgründe dem Beratungsergebnis entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1992 - 1 StR 631/91, vom 12. November 1991 - 4 StR 474/91 und 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06).
  • BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und den schriftlichen Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18
    Der Senat wird jedoch ausschließen können, dass das Tatgericht eine noch niedrigere als die in den ursprünglichen Gründen genannte Gesamtfreiheitsstrafe verhängen wollte und kann diese daher selbst festsetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/06 (richtig: 46/09) und vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, jeweils mwN).'.
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 474/91

    Beruhen der Bezifferung einer Gesamtfreiheitsstrafe auf einem Schreibversehen -

    Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18
    Es liegt keine Fallgestaltung vor, bei der ohne weiteres deutlich wird, dass der Tatrichter seine Ausführungen zur Strafzumessung in Wirklichkeit nicht auf die in den Urteilsgründen, sondern auf die in der Urteilsformel bezeichnete Strafe bezogen hat und diese Strafe trotz der anders lautenden Urteilsgründe dem Beratungsergebnis entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1992 - 1 StR 631/91, vom 12. November 1991 - 4 StR 474/91 und 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 601/19

    Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel (Bestimmung der Dauer des

    a) Der darauf gerichtete, mit der Urteilsurkunde verbundene Berichtigungsbeschluss des Landgerichts (Band III Blatt 576 ff. der Akten) ist unwirksam, weil das Verkündungsversehen bezüglich dieses Teils der Straffrage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13 Rn. 8) nicht offensichtlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16 Rn. 16-20 mwN, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 6; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 580/18 Rn. 3 und vom 4. Juli 2019 - 5 StR 154/19 Rn. 6 f.).
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